AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1. Geltungsbereich
2. Vertragsgegenstand & Leistungsbeschreibung
3. Vertragsschluss
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6. Lieferung, Termine & Verzug
7. Nutzungsrechte
8. Abnahme
9. Gewährleistung
10. Haftung
11. Eigentumsvorbehalt
12. Geheimhaltung
13. Referenznutzung
14. Schlussbestimmung
- Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen
MeiCla Design GmbH
Gesundheitscampus-Süd 17
44801 Bochum
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
und ihren Kund:innen (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3. Die AGB gelten sowohl für einmalige Aufträge als auch für fortlaufende Geschäftsbeziehungen.
1.4. Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
- Vertragsgegenstand & Leistungsbeschreibung
2.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Raumgestaltung, Wissenschaftskommunikation, visuelle Kommunikation, Illustration, Design sowie Corporate Design.
2.2. Darüber hinaus vertreibt der Auftragnehmer physische Produkte (z. B. Wissenskarten, Printmaterialien oder begleitende Lehrmaterialien).
2.3. Der konkrete Leistungs- oder Lieferumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
2.4. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Vertragsschluss
3.1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch Bestätigung per E-Mail zustande.
3.2. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Schriftform. Mehraufwände werden nach vereinbartem oder üblichem Stundensatz berechnet.
- Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten zu berechnen.
4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
4.5. Beim Verkauf physischer Produkte erfolgt die Lieferung grundsätzlich gegen Vorkasse. Der Versand erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
5.2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
- Zahlung, Lieferung, Termine & Verzug
6.1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
6.2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse begründen keinen Schadensersatzanspruch.
6.3. Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
6.4. Sofern der Auftragnehmer physische Produkte vertreibt oder Produktionsleistungen (z. B. Druckprodukte, Folierungen, Hartschaumplatten oder vergleichbare Erzeugnisse) vermittelt bzw. organisiert, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
6.5. Zahlungsbedingungen bei Produkten und Produktionsleistungen
Bei der Bestellung von physischen Produkten oder Produktionsleistungen erfolgt die Zahlung grundsätzlich im Voraus, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Die Produktion beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Bei umfangreicheren Projekten kann eine Abschlagszahlung vereinbart werden. In diesem Fall erfolgt die Vergütung üblicherweise in zwei Teilbeträgen:
50 % nach Auftragserteilung bzw. Projektbeginn
50 % nach Fertigstellung der Leistung bzw. Übergabe der Druckdaten oder Produkte
Abweichende Zahlungsmodalitäten können im jeweiligen Angebot festgelegt werden.
6.6. Lieferung und Versand
Der Versand oder die Bereitstellung der Produkte erfolgt in der Regel innerhalb von 7–14 Werktagen nach vollständigem Zahlungseingang, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
6.7. Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
6.8. Gefahrübergang (B2B)
Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über.
6.9. Transportschäden
Offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen sowie dem Auftragnehmer anzuzeigen
- Nutzungsrechte
7.1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Projekts entstehenden Werken (z. B. Illustrationen, Designs, Layouts, Texten, Konzepten) ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.
7.2. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
7.3. Ein einfaches Nutzungsrecht bedeutet, dass
- a) der Auftraggeber das Werk wie vereinbart nutzen darf,
- b) der Auftragnehmer das Werk weiterhin selbst nutzen, bearbeiten, weiterentwickeln sowie an Dritte lizenzieren oder weiterverkaufen darf,
- c) keine Exklusivität entsteht.
7.4. Exklusive oder erweiterte Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.
7.5. Veränderungen oder weitergehende Nutzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
7.6. Die Urheberrechte verbleiben vollständig beim Auftragnehmer. Mit vollständiger Zahlung gehen die vereinbarten Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
7.7. Die Nutzung der erstellten Werke ist ausschließlich für den im jeweiligen Auftrag vereinbarten Zweck zulässig. Eine Verwendung für andere Produkte, Medien oder Verwertungsformen – insbesondere zur Herstellung eigener Produkte, Merchandisingartikel oder neuer kommerzieller Produkte (z. B. Textilien, Druckprodukte, Spiele oder vergleichbare Produkte) – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet
- Abnahme & Iterationsschritte
8.1 Im Rahmen des Gestaltungsprozesses sind projektabhängig eine begrenzte Anzahl von Abstimmungs- bzw. Iterationsschritten vorgesehen. Die konkrete Anzahl wird im jeweiligen Angebot festgelegt. Bei neu entwickelten Illustrationen umfasst der Iterationsprozess in der Regel eine Abstimmung nach der Skizzenphase sowie eine weitere Abstimmung nach der farblichen Ausarbeitung. Anpassungen beziehen sich hierbei auf Details, Farbigkeit sowie kleinere gestalterische Veränderungen innerhalb des entwickelten Motivkonzeptes. Bei der Verwendung von bestehenden oder vorgefertigten Illustrationen beschränken sich Anpassungen auf die Anpassung an Format, Größe, Positionierung oder Anwendung im Raum bzw. Medium.
Grundlegende Änderungen am Motiv selbst, insbesondere konzeptionelle Änderungen, neue Körperhaltungen von Figuren, zusätzliche Elemente oder eine vollständige Umgestaltung eines Motivs, sind nicht Bestandteil der vereinbarten Iterationsschritte. Solche Änderungen gelten als zusätzliche gestalterische Leistung und werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
8.2. Nach Fertigstellung werden die Arbeitsergebnisse zur Abnahme vorgelegt.
8.3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich konkrete Mängel rügt.
- Gewährleistung
9.1. Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte und dem Vertrag entsprechende Ausführung.
9.2. Mängel sind binnen 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
9.3. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
9.4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
- Haftung
10.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche gelieferten Unterlagen, Entwürfe, Daten und Produkte Eigentum des Auftragnehmers.
- Geheimhaltung
12.1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten.
12.2. Ausgenommen sind öffentlich bekannte oder freigegebene Informationen.
12.3. Die Tatsache der Zusammenarbeit darf kommuniziert werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, über die Zusammenarbeit zu berichten und den Auftragnehmer weiterzuempfehlen.
12.4. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
- Referenznutzung
13.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Projekte und entstandene Werke zu Referenzzwecken zu nutzen (Website, Social Media, Präsentationen, Portfolio).
13.2. Die Nutzung erfolgt frühestens nach Projektabschluss oder Veröffentlichung.
13.3. Ein Widerspruch ist nur aus berechtigtem Grund und vor Vertragsschluss schriftlich möglich.
13.4. Gesetzlich oder vertraglich geschützte Inhalte werden nicht veröffentlicht.
- Schlussbestimmungen
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
14.4. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.